
Der digitale Einzelvorgang
Die digitale Unterstützung für einen konkreten Fall
Der Einzelvorgang ist die passende Lösung, wenn Sie bei einer konkreten Angelegenheit Unterstützung im Umgang mit digitalen Verfahren, Unterlagen oder Behörden benötigen.
Das Angebot ist fallbezogen und bezieht sich jeweils auf einen klar abgegrenzten Vorgang.
Was kann ein Einzelvorgang sein?
Ein Einzelvorgang kann unter anderem sein:
- ein Online-Antrag bei einer Behörde
- das Zusammenstellen, Scannen und Digitalisieren mehrerer Dokumente
- das Hochladen von Unterlagen in ein Behörden- oder Onlineportal
- die Digitalisierung eines Aktenkonvoluts (z. B. Schriftverkehr, Bescheide, Nachweise)
- die Vorbereitung und strukturierte Zusammenfassung von Unterlagen für eine Behörde
- die Nachreichung angeforderter Dokumente
- Hilfe bei der Nutzung digitaler Portale (z. B. Jobcenter, Kommune, Krankenkasse)
- die Ordnung und Benennung digitaler Dokumente nach einem nachvollziehbaren System
Kurz gesagt:
Alles, was für einen bestimmten behördlichen oder verwaltungsnahen Vorgang digital erledigt werden muss.
Was beinhaltet die Leistung?
Erklärung des jeweiligen Vorgangs in verständlicher Sprache
- Unterstützung bei der digitalen Umsetzung
- Strukturierte Vorbereitung der benötigten Unterlagen
- Hilfe beim Scannen, Zusammenführen und Hochladen von Dokumenten
- Begleitung bis der jeweilige Vorgang digital vollständig erledigt ist
Es erfolgt keine Rechtsberatung und keine Vertretung gegenüber Behörden.
Der Fokus liegt auf praktischer digitaler Unterstützung.
Für wen ist der Einzelvorgang geeignet?
Der Einzelvorgang richtet sich an Personen, die:
- nur eine konkrete Angelegenheit erledigen möchten,
- mit digitalen Verfahren unsicher sind,
- keine eigene technische Ausstattung haben,
- Unterstützung bei der digitalen Ordnung ihrer Unterlagen benötigen.
Transparente Abrechnung
Der Einzelvorgang wird als einmalige Pauschale abgerechnet, der Preis versteht sich inklusive Mehrwertsteuer.
Keine Folgekosten, keine Abos, keine langfristige Bindung.
